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TÜV & Gesetzgebung03. März 2020

Umrüstung auf Euro 6: Nachrüstlösungen und Förderungen 2024

Die Verschärfung der Abgasnormen stellt viele Fahrzeughalter vor die Frage: Umrüsten oder wechseln? Dieser Fachbeitrag erklärt die wichtigsten Nachrüstlösungen auf Euro-6-Niveau, welche Förderungen verfügbar sind und was bei der technischen Umsetzung zu beachten ist.

Umrüstung auf Euro 6: Nachrüstlösungen und Förderungen 2024

Warum die Euro-6-Norm für Fahrzeughalter immer wichtiger wird

Die Euro-6-Abgasnorm ist seit September 2015 für alle neu zugelassenen Pkw verpflichtend und definiert strenge Grenzwerte für Stickoxide (NOx), Feinstaub und weitere Schadstoffe. Für Besitzer älterer Fahrzeuge mit niedrigeren Abgasstufen – insbesondere Euro 4 und Euro 5 – wird die Situation durch zunehmende Fahrverbote in Innenstädten und steigende Kfz-Steuerbelastungen immer drängender. Wer in Hamburg oder anderen deutschen Großstädten dauerhaft mobil bleiben möchte, sollte sich frühzeitig mit den verfügbaren Optionen auseinandersetzen.

Als Kfz-Sachverständige beobachten wir, dass viele Fahrzeughalter die technischen und rechtlichen Möglichkeiten einer Nachrüstung noch nicht vollständig kennen. Dabei können gezielte Maßnahmen nicht nur Fahrverbote abwenden, sondern auch den Wiederverkaufswert eines Fahrzeugs erheblich steigern.

Was bedeutet Euro 6 konkret?

Die Euro-6-Norm legt für Dieselfahrzeuge einen NOx-Grenzwert von 80 mg/km fest – gegenüber 180 mg/km bei Euro 5 eine erhebliche Reduzierung. Für Benziner gilt ein NOx-Grenzwert von 60 mg/km. Zusätzlich wurden die Messverfahren mit der Einführung von Euro 6d und dem RDE-Test (Real Driving Emissions) realitätsnäher gestaltet, sodass die Abgaswerte nun auch im realen Fahrbetrieb eingehalten werden müssen.

Fahrzeuge, die diese Grenzwerte nicht erfüllen, sind in Städten mit Umweltzonen ohne die entsprechende grüne Feinstaubplakette nicht mehr zugelassen. In Städten mit Diesel-Fahrverboten betrifft dies zusätzlich alle Dieselfahrzeuge unterhalb von Euro 6.

Technische Nachrüstlösungen im Überblick

Für Dieselfahrzeuge mit Euro 5 oder niedriger gibt es grundsätzlich zwei anerkannte Nachrüstwege, die von deutschen Behörden akzeptiert werden:

Hardwareseitige SCR-Nachrüstung

Die Selective Catalytic Reduction (SCR) ist die wirksamste Methode zur Reduzierung von Stickoxidemissionen. Dabei wird ein zusätzliches Abgasnachbehandlungssystem nachgerüstet, das mit der Harnstofflösung AdBlue arbeitet. Die eingesprühte Lösung reagiert mit den Stickoxiden im Abgas und wandelt sie in harmlosen Stickstoff und Wasser um.

Für eine solche Nachrüstung sind folgende Voraussetzungen entscheidend:

  • Das System muss eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelabnahme durch einen anerkannten Sachverständigen besitzen
  • Der Einbau muss von einer zertifizierten Fachwerkstatt durchgeführt werden
  • Die Wirksamkeit muss durch eine amtliche Abnahme bestätigt werden

Nachgerüstete SCR-Systeme können bei geeigneten Fahrzeugen eine Einstufung in Euro 6 ermöglichen und damit Fahrverbote abwenden. Die Kosten für eine solche Nachrüstung liegen je nach Fahrzeugtyp und Systemanbieter typischerweise zwischen 1.500 und 3.500 Euro.

Softwareseitige Optimierung

Einige Fahrzeuge können durch ein Software-Update der Motorsteuerung in ihrer Emissionscharakteristik verbessert werden. Diese Maßnahme wird häufig von Fahrzeugherstellern im Rahmen freiwilliger Servicemaßnahmen angeboten. Allerdings ist der Effekt in der Regel geringer als bei einer Hardwarenachrüstung und reicht selten aus, um eine vollständige Euro-6-Einstufung zu erreichen.

Software-Updates sind jedoch eine sinnvolle ergänzende Maßnahme und in vielen Fällen kostenfrei im Rahmen von Herstellerprogrammen erhältlich.

Staatliche Förderungen und finanzielle Unterstützung

Der Bund und einzelne Bundesländer haben verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um die Nachrüstung älterer Fahrzeuge zu unterstützen. Die wichtigsten Optionen im Überblick:

Bundesförderung für Diesel-Nachrüstungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in der Vergangenheit Förderungen für die Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen bereitgestellt. Halter von Euro-5-Dieselfahrzeugen, die in von Fahrverboten betroffenen Städten zugelassen sind, konnten Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Nachrüstkosten beantragen. Es empfiehlt sich, die aktuell gültigen Programme direkt beim BAFA zu erfragen, da Förderbedingungen und -mittel regelmäßig angepasst werden.

Landesspezifische Programme

Zusätzlich zur Bundesförderung bieten einzelne Bundesländer und Städte eigene Unterstützungsleistungen an. In Hamburg beispielsweise wurden im Rahmen des Luftreinhalteplans Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Fahrzeughalter beschlossen. Informationen hierzu erteilt die zuständige Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.

Steuerliche Vorteile

Fahrzeuge, die durch Nachrüstung eine höhere Abgaseinstufung erreichen, können von einer reduzierten Kfz-Steuer profitieren. Da die Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge unter anderem an den NOx-Ausstoß gekoppelt ist, kann eine erfolgreiche Nachrüstung die jährliche Steuerbelastung spürbar senken.

Was bei der Nachrüstung rechtlich zu beachten ist

Aus sachverständiger Sicht ist es essenziell, dass jede Nachrüstmaßnahme ordnungsgemäß dokumentiert und abgenommen wird. Folgende Punkte sollten Fahrzeughalter unbedingt beachten:

1. Zulassung prüfen: Nur Systeme mit gültiger ABE oder Einzelgutachten dürfen verbaut werden. Nicht zugelassene Umbauten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

2. Eintragung ins Fahrzeugschein: Nach erfolgreicher Nachrüstung muss die neue Abgasstufe in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.

3. Versicherungsrelevanz beachten: Nicht gemeldete technische Veränderungen können im Schadensfall zu Problemen mit der Kfz-Versicherung führen.

4. Hauptuntersuchung: Bei der nächsten HU/TÜV-Prüfung wird das nachgerüstete System auf Funktion und Konformität geprüft.

Nachrüstung versus Fahrzeugwechsel – eine Abwägung

Ob eine Nachrüstung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Fahrzeugwert, dem Alter des Fahrzeugs, dem persönlichen Nutzungsverhalten und der Verfügbarkeit passender Nachrüstsysteme. Als Faustregel gilt: Liegt der Restwert des Fahrzeugs deutlich über den Nachrüstkosten und ist das Fahrzeug technisch in gutem Zustand, kann eine Nachrüstung eine wirtschaftlich attraktive Alternative zum Neukauf sein.

Kfz-Sachverständige können dabei helfen, den aktuellen Fahrzeugwert objektiv zu ermitteln und so eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Fazit

Die Umrüstung auf Euro 6 ist für viele Fahrzeughalter eine realistische und wirtschaftlich sinnvolle Option, um Fahrverbote zu vermeiden und langfristig mobil zu bleiben. Mit der SCR-Hardwarenachrüstung steht eine technisch ausgereifte Lösung zur Verfügung, die durch staatliche Förderungen finanziell attraktiver wird. Entscheidend ist, dass alle Maßnahmen fachgerecht durchgeführt, rechtlich korrekt abgenommen und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig an einen anerkannten Kfz-Sachverständigen wenden – dieser kann nicht nur den Fahrzeugwert bewerten, sondern auch bei der Einschätzung technischer Maßnahmen neutral und kompetent unterstützen.

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